Fördermitglied werden 

Oder werden Sie Fördermitglied! Und sichern Sie den benachteiligten Kindern im Hachinger Tal mit mindestens 50,- EUR im Jahr längerfristige Unterstützung zu. Gerne halten wir Sie dafür über unsere aktuellen Aktivitäten auf dem Laufenden. Den entsprechenden Antrag finden Sie oben auf dieser Seite. Für jede Spende erstellen wir selbstverständlich gerne auch eine Spendenquittung. Für Spenden bis 300€ gilt der Überweisungsbeleg der Vorlage beim Finanzamt, bei höheren Beträgen stellen wir gerne Spendenquittungen aus.

 

Einzelspenden

Um Familien mit ihren Kindern in Not unterstützen zu können, ist UTB auf Spenden - Ihre Spenden - angewiesen. Wir freuen uns über jede noch so kleine Zuwendung. Sie kommt direkt den bedürftigen Kindern zugute und dank der Mithilfe unserer ehrenamtlichen Leitung und Mitglieder müssen keine administrativen Kosten bezahlt werden.

Sie können uns selbstverständlich mit Einzelspenden unterstützen:

UNSER KONTO:
Unser täglich Brot e.V.
Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg
IBAN DE68 7025 0150 0022 2354 93

Haben wir Ihr interesse geweckt?

Dann dürfen Sie sich auch gerne selbst aktiv mit in unseren UtB-Verein
einbringen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie!

Verfahren zur Bedürftigkeitsprüfung

Wenn wir Kinder fördern, muss die Bedürftigkeit der Familie aus zwei Gründen geprüft werden:

1. Wir haben uns in § 2 (1) unserer Satzung auch unseren Spendern gegenüber verpflichtet, die Spendengelder nur Kindern aus Familien in "sozial schwierigen Lebenslagen" zukommen zu lassen. Das muss geprüft werden.


2. Ebenfalls auf Grund von § 2 (1) der Satzung verfolgen wir ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Auf Grund dessen wurden wir von der Einkommensteuer freigestellt
und haben wir die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. In der Abgabenordnung ist auch festgeschrieben, bis zu welchen Einkommensgrenzen wir Personen fördern dürfen. Das muss ebenfalls überprüft und dokumentiert werden, damit uns die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erhalten bleibt. 

Welche Kosten wir übernehmen, steht in § 2 (2):

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Übernahme von Kosten für die Verpflegung in Mensen, Mittagsbetreuung, Kinderkrippe oder Kindergarten sowie die Übernahme von Kosten für die (Erst)ausstattung mit Materialien für Schulen (z.B. Schulranzen, Schreibutensilien, Sportutensilien, Nachhilfeunterricht, etc.).

Wofür wir das Geld geben, sollte also auch dokumentiert werden. Nach § 2 (3) gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie wir Kinder fördern:


(3) Diese Mittel können den Familien in sozial schwierigen Lebenslagen direkt zur Verfügung gestellt werden; sie können auch Institutionen (CARITAS, Schulen, Krippen, Kindergärten, etc.) mit der Maßgabe zugewiesen werden, sie für Kinder ausschließlich nach (2) zu verwenden.
Falls UTB Gelder über gemeinnützige Institutionen (z.B. Kindergärten, Fördervereine, CARITAS u.ä.) für Projekte ausbezahlt, liegt die Bedürftigkeitsprüfung in der Hand dieser Institutionen. Dadurch können wir direkt an diese ‚Institutionen‘ Gelder auszahlen. Auf diese Weise haben wir in der Vergangenheit Frühstücksprojekte, Essensprojekte etc. finanziert. Die Institutionen verpflichten sich im Projektför-derungsantrag durch Unterschrift, die Mittel gemäß unserem Satzungszweck zu verwenden.


Ein Projektförderungsantrag ist als Anlage beigefügt. Weiter wird die Einhaltung des Satzungszwecks durch uns bisher nicht überwacht. Ein kurzer Bericht darüber sollte zuletzt an uns von dieser empfangenden Institution abgegeben werden (ist allerdings bisher noch nicht geschehen!).

 

Wenn einzelne Kinder unterstützt werden sollen, liegt die Bedürftigkeitsprüfung bei uns.
Das kann

1. eine von uns autorisierte Institution machen. Das ist bisher die Caritas in Taufkirchen. Auf diese Weise haben wir in der Vergangenheit Einzelförderungen über die Caritas durchgeführt.
2. Eine unserer Fallbearbeiterinnen machen. Die Fallbearbeiterin füllt mit dem Antragsteller zusammen unseren Fragebogen aus, der ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Unterlagen, mit denen der Antragsteller seine Bedürftigkeit belegt, sind zu kopieren und aufzubewahren. Für die Entscheidung über die Förderung sind die Kriterien der Abgabenordnung und unsere eigenen Kriterien zu beachten.
Die Kriterien der Abgabenordnung (§53 Mildtätige Zwecke) legen fest, bis zu welchen Einkommensgrenzen wir Familien fördern dürfen, ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Mit unseren eigenen Kriterien haben wir festgelegt, bis zu welchen Einkommensgrenzen wir
Familien mit Kindern fördern wollen. Diese Kriterien könnten wir bei Bedarf verändern. Zur Zeit haben wir festgelegt, dass wir nur Familien fördern, deren Einkommen, vermindert um die Miete und Mietnebenkosten (Heizung, Kaltwasser, Grundabgaben, Schornsteinfeger) das
1,5-fache ihres Regelbedarfs der Sozialhilfe nicht übersteigen. Beide Kriterien sind einigermaßen kompliziert; deshalb hat sich Petra Kamm-Röthinger bereiterklärt, diese Prüfung zu übernehmen. Dazu ist der ausgefüllte Fragebogen an sie zu schicken.


Ist der Antragsteller Sozialhilfe- oder ALG2-Empfänger (und belegt dies), dann ersetzt die Kopie des Sozialhilfe- oder ALGII-Bescheids die Anlage zum Antrag, in dem die Einkommensverhältnisse erfragt werden. Im Antrag selbst entfallen dann auch die Angaben zur Einkommenshöhe der Familienmitglieder und zur Vermögenssituation.

 

Kontaktdaten

Petra Kamm
kamm@roethinger.de
Telefon u. Fax 089 - 74 37 27 20

Kontakt

Unser täglich Brot e.V. c./o.
Thomas Rehmet
Kirchplatz 8
82041 Oberhaching

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Unser täglich Brot e. V.
Ringstraße 133
82041 Oberhaching

Vereinsregister: VR202996
Registergericht: Vereinsregister München

Vertreten durch:
Helga Schmetzer

Kontakt

Telefon: +491708063087
E-Mail: josef.n.klarer@web.de

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: e-recht24.de

Angaben gemäß § 5 TMG

Unser täglich Brot e. V.
Ringstraße 33
82041 Oberhaching

Vereinsregister: VR202996
Registergericht: Vereinsregister München

Vertreten durch:
Helga Schmetzer

Kontakt

Telefon: +491708063087
E-Mail: josef.n.klarer@web.de

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: e-recht24.de